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Gutachten

Unsere Praxis ist seit vielen Jahren gutachterlich tätig. Wir fertigen Gutachten insbesondere für die Sozialgerichte und Obersozialgerichte an. Meist geht es um Fragen der Berufsunfähigkeit und der Berentung. Seltener werden auch Gutachten angefordert, die mit der Frage einer fehlerhaften Behandlung einhergehen. Wir sind schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Rheumatologie, klinischen Immunologie und seit neuerer Zeit auch mit der Thematik der Folgen von Covid und Post-Covid betraut. 

 

Gutachten im privaten Auftrag übernehmen wir nur in Einzelfällen, insbesondere deshalb, da bei Gutachten, die nicht von gerichtlichen Institutionen angefordert werden, manchmal die Unparteilichkeit infrage gestellt wird. Gutachten für Versicherungen bzw. im Auftrag von Versicherungen fertigen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten an. Von Versicherungen in Auftrag gegebene Gutachten zur Beurteilung der Leistungsansprüche übernehmen wir in der Regel nicht. 

"Klar denken, warm fühlen, ruhig handeln."

(A. Kussmaul)

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